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   VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99   

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https://dejure.org/2001,24145
VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99 (https://dejure.org/2001,24145)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22.02.2001 - 3 A 93/99 (https://dejure.org/2001,24145)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 3 A 93/99 (https://dejure.org/2001,24145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Erhöhung eines Ablösebetrages; Staatliche Verwaltung eines Grundstücks in der DDR; Vertrauensschutz bei Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Heilung der fehlenden Anhörung im Widerspruchsverfahren; Beginn der Jahresfrist bei der Rücknahme eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösebetrag für Grundstücksbelastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99
    Diese Frage ist, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Mai 1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218, 1219).

    In einem solchen Fall wäre vielmehr in einem gesonderten Verwaltungsverfahren auf entsprechenden Antrag gemäß § 48 Abs. 3 VwVfG M-V der Vermögensnachteil auszugleichen, den der Betroffenen dadurch erleidet, daß er auf dem Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 19. Mai 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99
    Diese Rechtsvorschrift, nach der eine Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen zulässig ist, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, läuft weitgehend leer, nachdem diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356) für den Fristbeginn neben der Kenntnis der Tatsachen im engeren Sinne (u.a.) auch verlangt, daß die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat.
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99
    Die Möglichkeit einer Rücknahme bzw. nachträglichen Änderung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes beurteilt sich im vorliegenden Verfahren nach den Regelungen in § 48 VwVfG M-V. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes neben den §§ 35 ff. des Vermögensgesetzes Anwendung finden (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, NJW 2000, 1512).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99
    Auch wenn im Abgabenrecht geklärt sein dürfte, daß eine Heranziehung zu einer Abgabe in bestimmter Höhe nicht gleichzeitig einen begünstigenden Verwaltungsakt insoweit darstellt, als eine höhere Abgabe nicht gefordert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, 134), beurteilt die Kammer diese Rechtsfrage für die vorliegende Vermögensrechtliche Konstellation als offen.
  • BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 206.98
    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2001 - 3 A 93/99
    Nur in den Fällen einer Eintragung des Grundpfandrechts aufgrund staatlicher Verwaltung im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG (nach den dort genannten Fallgruppen) kommt eine Anwendung des § 18 Abs. 2 VermG in Betracht; beruht hingegen die Eintragung auf einer von der staatlichen Verwaltung unabhängigen staatlichen Anordnung nach Maßgabe anderer Vorschriften, die sich auch gegen Bürger der DDR richteten, fehlt ihr der Bezug zu einer vermögensrechtlichen Schädigung (so BVerwG, Beschl. vom 5. Jan. 1999 - 8 B 206.98 -, VIZ 2000, 353).
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